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Allgemein,  Meinungsaustausch

Die neue “Gassi Verordnung” Mindestens 2x Tag Gassi und nicht mehr alleine bleiben?

Seit dem ich im Home Office sitze, wegen Corona und so, höre ich mehr Radio als je zuvor in meinem Leben. Da ich keinen direkten Kundenkontakt habe, ist das auch absolut in Ordnung. Dadurch bin ich bestens informiert was das aktuelle Geschehen auf der Welt angeht. Egal ob es sich dabei um die neuesten Corona Fall Zahlen handelt, der Black Lives Matter Bewegung, irgendwelche Geschichten rund um Trump, das Drama um Beirut, das momentane Wetter oder die neue Gassi Verordnung. Ich bin bestens informiert. Dachte ich zumindest.

Neue Gassi Verordnung? Jaja, ich habe genauso die Augenbrauen hoch gezogen. Der Sprecher des Radios meinte, Hundehalter müssten nun dafür sorgen, dass ihre Hunde mindestens 2x am Tag Gassi gehen könnten für 1 Stunde und nicht mehr den ganzen Tag alleine bleiben dürfen. Mhm. Meine erste Reaktion auf diese Meldung? Ein Schulterzucken. Ich dachte, das sei völlig normal, dass man mit einem Hund raus geht und für “ausreichend Auslauf” sorgt. So stand bzw. steht es doch schon im Hundegesetz (TierSchHuV §2). Meine zweite Reaktion war ein Gedanke a´la “Die Klöckner schon wieder …”. Aber zu dem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, was diese neue Verordnung für Wellen schlagen würde (in Social Media) und dass der nette Nachrichten Mann nur die Hälfte erzählt hatte. Ein Hearbait sozusagen.

Ich habe mir dann einmal die Einzelheiten dieser Verordnung durchgelesen und finde, das ich so oder so damit nicht viel zu tun haben werde.

Die (für mich) wichtigsten Punkte der “neuen Verordnung” (die ja eigentlich erst mal nur ein Referentenentwurf ist) besagen,

Bockhorner Moor mit Hund | kleinstadthunde,de

  • dass einem Hund mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im
    Freien außerhalb eines Zwingers sowie mehrmals täglich Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. Von den Anforderungen an den Auslauf kann abgesehen werden, wenn der Gesundheitszustand des Hundes dies erfordert. 

Da können schön mal fast alle Facebook User aufatmen. In erster Linie betrifft dieser Absatz Zwingerhunde. Denn sind wir mal ehrlich, wie viel Auslauf und Betreuung erhält ein Zwingerhund am Tag? Denn dieser nimmt nicht am normalen Familienleben teil sondern “wartet” den ganzen Tag auf seine Menschen. Allein. Und entgegen vieler Befürchtungen nun seinen alten, kranken Hund um den Block schleifen zu müssen, ist das extra in dem Entwurf verneint. Ganz ehrlich? Ich bin kein Freund vom Zwinger (es gibt sicherlich Hunde, denen ein Zwinger lieber ist als Familienleben) und finde es gut, dass nun direkt beziffert wurde, wie viel Auslauf und Betreuung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Welpen richtig sozialisieren | kleinstadthunde.de

  • dass nunmehr nur noch 5 statt 10 Zuchthunde pro Betreuungsperson zugelassen sind. Und diese darf maximal 3 Hündinnen mit Wurf gleichzeitig betreuen. Hinzu kommt noch, dass die Welpen in den ersten zwanzig Lebenswochen eine Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden bekommen, der Hündin vor, während und nach der Geburt eine ausreichende Wurfkiste zur Verfügung gestellt wird (wie die konkret auszusehen hat steht im Entwurf), dass Hündinnen sich von ihren Welpen zurück ziehen können, dass den Welpen ab der 5 Lebenswoche ein Auslauf ins freie zur Verfügung gestellt wird (wie der Auslauf auszusehen hat steht auch im Entwurf).

Dies betrifft leider nur gewerbsmäßige Züchter. Ich würde es besser finden, dass jeder Wurf beim Vet-Amt angezeigt bzw. registriert werden müsse und stichprobenartig Kontrollen stattfinden würden. Nicht nur bei gewerbsmäßigen Zuchten sondern alle Würfe!

 

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  • betrifft Hunde, die im freien gehalten werden. Es gibt Änderungen zu den Liegeplätzen. Sie müssen weich und schattig sein und der Hund muss sich ausgestreckt rein/drauf legen können. Außerdem wird hinzugefügt, “(3) Abweichend von Absatz 1 dürfen Herdenschutzhunde während ihrer Tätigkeit oder ihrer Ausbildung zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren vor Beutegreifern im Freien gehalten werden, wenn
    1. sichergestellt ist, dass jedem Herdenschutzhund ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht, und
    2. zeitweilig oder dauerhaft umzäunte Flächen, die mit Strom führenden Vorrichtungen zur Abwehr von Beutegreifern versehen sind, so gestaltet sind, dass ein Herdenschutzhund mindestens sechs Meter Abstand zu diesen Vorrichtungen halten kann; sofern die örtlichen Gegebenheiten die Einhaltung dieses Abstandes
    nicht zulassen, genügt ein Abstand von vier Metern.“(1)

Auch diese Neuerungen finde ich gut! So können nun endlich Herdenschutzhunde ihren Job nach gehen, auch hinter Elektrozäunen.

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  • dass die Anbindehaltung jetzt komplett verboten ist. Außer sie wird zur Ausübung einer Tätigkeit, zu die der Hund ausgebildet wurde, benötigt und es ist eine Betreuungsperson anwesend. Die Leine muss mindestens 3 Meter sein. 

Auch das finde ich großartig! Keine Kettenhunde mehr.

  • dass Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, nicht mehr ausgestellt werden dürfen. Außerdem dürfen kupierte Hunde nicht mehr an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen.

Auch das finde ich gut! Wobei ich mir gewünscht hätte, das “Qualzuchtmerkmale” etwas näher definiert worden wäre. Denn die meisten Halter von Mops, Pekinese, Frenchie, Chihuahua und Co. sehen keine Qualzuchtmerkmale. Selbst im direkten Vergleich nicht. Außerdem ist das bekannteste Qualzuchtmerkmal “nicht atmen können” nur eines von vielen.

Fazit

Die Bestimmungen für die Zwingerhaltung wird durch die “Gassi Verordnung” konkretisiert. Die Anbindehaltung soll abgeschafft werden. Es werden Grundsteine zum Thema Qualzucht gelegt. Also für mich liest sich diese neue Verordnung nicht schlecht. Und entgegen meiner ersten Meinung (da bin ich doch tatsächlich auf die Stimmungsmache der Medien reingefallen) gefallen mir die Regelungen sogar ganz gut. Klöckner hin oder her. Vielleicht sollte ich mir öfter Informationen direkt aus der Quelle beschaffen und nicht nur Blind auf die Berichterstattung vertrauen? Denn den normalen Haushund, der mal Gassi geht, mal mit in den Garten kommt, etc. betreffen diese Bestimmungen gar nicht. Das hat das Radio, die Zeitung und all die anderen wohl vergessen zu erwähnen.

Bei all diesen neuen Ergänzungen und Änderungen geht es in erster Linie nicht darum zu kontrollieren, sondern darum, dass man bei anzunehmenden Verstössen eine gesetzliche Grundlage hat, um einzuschreiten. Ob und wann das geschieht, ist dann die andere Frage. Aber es braucht einfach gesetzliche Grundlagen um überhaupt mal was unternehmen zu können.


Quellen
(1) https://www.vdh.de/fileadmin/media/news/2020/E_VO_zur_A__nd_HundeVO_Transport_VO_Stand_25-6-2020.pdf

Hi, ich bin Dani, Bloggerin und Autorin bei Kleinstadthunde. Ich liebe leckeres Essen, tolle Schokolade, spannende Serien und jegliche Art von Abenteuer. Du kannst mich auch auf Facebook und Instagram finden.

2 Kommentare

  • Auenländerin

    Ehrlich gesagt habe ich nur einen kurzen Bericht dazu im Radio gehört und fand gut, was da kam. Von der Panik von anderen Hundehaltern habe ich nichts mitbekommen. Aber ehrlich gesagt betrifft mich diese Verordnung nicht wirklich. Das Leben mit meinen Hunden läuft so, dass wir damit keine Probleme haben werden.
    Liebe Grüße
    Auenländerin

  • Sandra

    Danke Dani, wenigtens jemand der sich mit den Einzelheiten befasst. Ich hatte mir auch direkt nach dem Gemecker im Radio und Netz den Entwurf dann angeschaut und finde auch gut, dass es dort ein paar Anpassungen gibt.
    Leider ist es halt Stil der Zeitungen, dass sie eine Emotionale Zeile finden und das dann als Schlagzeile und neue Wahrheit rum geht. Darauf springen viele auf und die wenigstens lesen nach, was eigentlich wirklich gemeint ist.
    Ich hoffe diese Änderungen werden umgesetzt und hoffentlich wird es weitere Besserungen in Richtung Zucht und nicht artgerechter Haltung geben.
    liebe Grüße
    Sandra mit Aaron