Hundesteuer
Jaja, die Hundesteuer. Wer sich einen Hund anschaffen möchte, kommt nicht umhin sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Wo muss ich zahlen? Was muss ich zahlen? Was bekomme ich dafür? Und zu guter letzt, will ich die Überhaupt zahlen? Zahlen muss man sie in der Regel bei der Kommune wo man seinen Wohnsitz hat. Die Beträge unterscheiden sich erheblich von Kommune zu Kommune. Außerdem müssen Halter eines Soka´s sehr viel mehr pro Jahr berappen. Bekommen tut man in der Regel nichts dafür. Man hat weder Anspruch auf Kotbeutel noch Hundeklos wo sich die Beutel entsorgen lassen. Und ob man sie zahlen will? Man ist gesetzlich dazu verpflichtet. Dennoch kenne ich eine menge “schwarze Hunde” die mit dem nicht-zahlen tatsächlich durchkommen. Aber vielleicht haben ja alle zahlenden Hundehalter Glück und dieses hier:
Wird positiv entschieden. Zu wünschen wärs. In meiner Kommune gibts für Hundehalter rein garnichts. Keine Kotbeutel, keine Eimerchen zum entsorgen, keine Freilauffläche, nichts. Und zahlen muss ich stolze 90,- EUR.
Hier noch ein Zitat aus o.g. Link:
“Noch vor vierzig Jahren gab es in jedem europäischen Land die Hundesteuer”, erläutert der international erfahrene Rechtsanwalt. “Länder wie Großbritannien, Frankreich und Irland haben diese Steuer bisher abgeschafft, und zwar aus rein rechtlichen Erwägungen. In England ist es aufgrund einer Klage geschehen, weil diese Steuer keine Grundlage hat und sich moralisch nicht rechtfertigen lässt. In Frankreich war es im Wesentlichen der Druck der Bevölkerung, die sich dagegen gewehrt hat, andere Lebewesen zu besteuern. Nur in Deutschland, und übrigens auch Namibia (ehemals dt. Kolonie), bewegt sich in dieser Hinsicht nichts.” In Straßburg , so hofft Dr. Vitt, wird im Wege einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland nach Art.34 MRK gerügt werden. Und zwar aus den folgenden Gründen: Der Verstoß gegen Menschenrechte – Art.8 Abs.1 der Menschenrechtskonvention, Schutz vor staatlichen Eingriffen in Privatleben – Art.13 der Menschenrechtskonvention, Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Staates – Art.14 der Menschenrechtskonvention, Verbot der Diskriminierung Doch auf anderer Ebene tut sich etwas: “Die Kosten für die Betreuung eines Haustieres können seit 2012 steuerlich geltend gemacht werden”, meldet der Bund der Steuerzahler. “Entsprechende Ausgaben werden als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.” Den Hundesitter von der Steuer absetzen und gleichzeitig mittelalterliche Steuern für ihn zahlen? Das passt nicht zusammen. Wann die Hundesteuer in Deutschland aber fallen wird, hängt nicht zuletzt vom Engagement und dem politischen Willen von uns allen ab. Wir müssen ihn nur Kund tun. Und wer sich jetzt noch fragt, wieso nur 85 Prozent der Hundehalter Steuern zahlen, dem sei gesagt: Die Halter von hochgerechnet rund 800.000 Hunden, die in Deutschland keine Abgaben entrichten, begehen damit zur Zeit “nur” eine Ordnungswidrigkeit. Die Hinterziehung der Hundesteuer dürfte somit deutlich weiter verbreitet sein als eine Steuerflucht in die Schweiz.
Dani
Hi, ich bin Dani, Bloggerin und Autorin bei Kleinstadthunde. Ich liebe leckeres Essen, tolle Schokolade, spannende Serien und jegliche Art von Abenteuer. Du kannst mich auch auf Facebook und Instagram finden.
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